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Aufgaben des Verbandes

Der Wasser- und Bodenverband hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts die folgende Aufgaben:

  1. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,

  2. Bau, Unterhaltung und Rückbau von Anlagen in und an Gewässern,

  3. Verbesserung landwirtlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,

  4. Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Be- und Entwässerung,

  5. technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,

  6. Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,

  7. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässer zum Schutze des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege,

  8. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,

  9. Maßnahmen zur Bewirtschaftung und zum Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,

  10. Erwerb, Herrichtung und Erhalt und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz und zur Verbesserung des Naturhaushalts, der Gewässergüte, des Bodens und für die Landschaftspflege,

  11. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wasser- und Bodenverbänden, der Landwirtschaft und kommunalen Körperschaften,

  12. Unterhaltung von Rohrleitungen, die nach dem 31.12. 1996 ihre Gewässereigenschaft verloren haben,

  13. Förderung und Überwachung vorstehender Aufgaben.

Mitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind 

  1. die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen (dingliche Verbandsmitglieder),

  2. die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Personen, denen der Verband im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert,

  3. die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Körperschaften des öffentlichen Rechts,

  4. die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten anderen Personen, die durch die zuständige Aufsichtsbehörde als Mitglieder zugelassen worden sind.

Die Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband ist eine dingliche Mitgliedschaft. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks im Verbandsgebiet, Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes ist. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist nur durch Verkauf bzw. Vererbung des Grundstücks möglich. Die Mitgliedschaft geht dann auf den Rechtsnachfolger über.